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Kathrin Kocher Physiotherapeutin in der REVITALIS Osteopathie & Amerikanische Chiropraktik Therapiepraxis Garching

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Öffentlich erreichen Sie uns am Besten mit der U-Bahn U6 Richtung Garching Forschungszentrum Von der Haltestelle “Garching” sind es ca. 5 Minuten Fußweg.

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Praxis befindet sich direkt auf dem Rathausplatz gerne können Sie die kostenlose Parkmöglichkeiten in der Rathaustiefgarage nutzen.

damit ich mich voll und ganz auf Ihre Behandlung konzentrieren kann könne Sie Ihre Termine  per Telefon über das Callcenter oder direkt über die Website über die online Terminierung durchführen

Ersttermin mit ausführlicher Eingangsuntersuchung 95,00 -120,00 €

Chiropraktische Folgebehandlung 55,00- 70,00 €

Da es sich bei meiner Praxis um eine reine Bestellpraxis handelt, bitte ich Sie, Termine spätestens 24 Std. vorher abzusagen. So ermöglichen Sie es einem anderer Patient, kurzfristig behandelt zu werden.

Bei einer nicht fristgerechten Absage wird eine anteilige Ausfallpauschale in Höhe von 70% der Behandlungskosten berechnet.

Vielen Dank für Ihr Verständniss.

Ja sehr gerne. Hierzu habe ich spezielle postgraduierte Kurse besucht um den besonderen Anforderungen für eine Schwangerschafts- und Babybehandlung gerecht zu werden.

Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch von 11.00 Uhr bis 18:30 Uhr

Freitags nach Vereinbarung

Behandlungskosten für Erwachsene 95,00 – 120,00 €

Behandlungskosten für Kinder und Säuglinge 55,00 – 70,00 €

Auch gesetzliche Krankenkassen bezuschussen oder übernehmen die Kosten für osteopathische Sitzungen zum Teil. (Infos: www.osteokompass.de)

Als Osteopathin mit einer 5 jährigen Ausbildung am  COE mit über 4.500 Unterrichtseinheiten bin ich Mitglied in dem Osteopathieverband für heilkundlich praktizierte Osteopathie (HPO). Somit erfülle ich die von den gesetzlichen Krankenversicherungen geforderten Anfordeungen für eine Beteidigung der Gesetzlichen Krankenkassen an den Rechnungskosten für osteopathische Behandlung. 

Patienten, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und zusätzlich eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die den Heilpraktiker mit einschließt, werden die Kosten normalerweise übernommen.  Bitte entnehmen Sie ihren Versicherungsunterlagen, wie die Bedingungen für die Kostenerstattung von Osteopathie und Chiropraktik gestaltet sind.

Ob sich eine Zusatzversicherung zu Deckung der Kosten von Osteopathie und Chiropraktik für gesetzlich Versicherte lohnt, muss ganz individuell entschieden werden. Unsere Empfehlung lautet bei Abschluss einer solchen auf jeden Fall darauf zu achten, dass die Kosten für Heilpraktikerleistungen und für Osteopathie und Chiropraktik im Vertrag berücksichtigt sind.

Im Normalfall werden die Behandlungskosten für Osteopathie und Chiropraktik von den Privatversicherungen übernommen, sofern diese keine vertraglichen Einschränkungen bezüglich der Erstattung von Heilpraktikerleistungen enthalten. Versicherte bei Privatkrankenkassen sollten in ihren Versicherungsunterlagen prüfen, in welchem Umfang der Leistungsträger Kosten für Osteopathie und Chiropraktik durch Heilpraktiker übernimmt.

Beihilfeversicherte unterliegen den gleichen Bestimmungen wie Privatversicherte. Jedoch gilt auch hier zu prüfen in welchem Umfang Kosten für Chiropraktik durch Heilpraktiker übernommen werden.

Ja beim Osteopathieverband für heilkundlich praktizierte Osteopathie  HPO